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EU-Gemeinschaftslizenz

Allgemeine Orientierung – keine Rechtsberatung.

Wichtig

Diese Seite bietet allgemeine Orientierung – keine Rechtsberatung. Die Behörde entscheidet eigenständig.

Was ist die EU-Gemeinschaftslizenz?

Die EU-Gemeinschaftslizenz berechtigt zur Durchführung von gewerblichem Güterkraftverkehr innerhalb der EU und des EWR.

Typische Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung (Fachkunde) – IHK-Fachkundenachweis
  • Bestellter Verkehrsleiter mit anerkannter Fachkunde
  • Niederlassung im Inland

Rolle des Verkehrsleiters

Ohne offiziell bestellten Verkehrsleiter mit anerkannter Fachkunde wird die EU-Gemeinschaftslizenz in der Regel nicht erteilt. Ein externer Verkehrsleiter ist die gesetzlich zulässige Alternative.

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